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   BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85   

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https://dejure.org/1987,5023
BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85 (https://dejure.org/1987,5023)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1987 - 8 AZR 5/85 (https://dejure.org/1987,5023)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1987 - 8 AZR 5/85 (https://dejure.org/1987,5023)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85
    Dies entspricht seit dem Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung) der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Als Surrogat des Urlaubsanspruchs ist dieser Abgeltungsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahrs, also am 31. Dezember 1983 (vgl. § 10 Nr. 1.1 Satz 2 RTV), nach § 23 Abs. 2 AV in Verb. mit § 10 Nr. 3.3 RTV erloschen (vgl. BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85
    Der gesetzliche Mindesturlaub des Klägers betrug nach § 3 Abs. 1 BUrlG für das ganze Urlaubsjahr 1983 18 Werktage, also 15 Arbeitstage (BAGE 45, 199, 202 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG, zu 1 b der Gründe).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85
    Der Senat hat sich bereits im Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu II 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, der Rechtsprechung des Sechsten Senats angeschlossen, nach der der Urlaubsanspruch nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 4 BUrlG, nicht aber die Erbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr voraussetzt.
  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch war nach dem Ausscheiden des Klägers (30. Juni 1983) bis zum 30. September 1983 nicht erfüllbar, weil der Kläger bis zu diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig erkrankt war (vgl. BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84

    Urlaubsanspruch - Jahresurlaub

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85
    Dies entspricht seit dem Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung) der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84

    Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung -

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85
    Für den dem Kläger dadurch entstandenen Schaden hat die Beklagte, die sich im Schuldnerverzug befand, dem Kläger gemäß §§ 286, 280, 287 Satz 2 BGB einzustehen (Urteil des Senats vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 05.11.1963 - 5 AZR 136/63

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85
    Der Fall nötigt nicht zu einer Entscheidung der Fragen, ob tarifliche Ausschlußfristen den ohnehin gesetzlich oder tarifvertraglich befristeten Urlaubsabgeltungsanspruch überhaupt erfassen (bejahend: BAG Urteil vom 3. Februar 1971 - 5 AZR 282/70 - BAGE 23, 184 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und ob durch Einzelarbeitsvertrag der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch an eine Ausschlußfrist geknüpft werden kann (bejahend: Urteil des Fünften Senats vom 5. November 1963 - 5 AZR 136/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; verneinend: Urteil des Sechsten Senats vom 5. April 1984 - 6 AZR 443/81 - BAGE 45, 314 [BAG 05.04.1984 - 6 AZR 443/81] = AP Nr. 16 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 443/81

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85
    Der Fall nötigt nicht zu einer Entscheidung der Fragen, ob tarifliche Ausschlußfristen den ohnehin gesetzlich oder tarifvertraglich befristeten Urlaubsabgeltungsanspruch überhaupt erfassen (bejahend: BAG Urteil vom 3. Februar 1971 - 5 AZR 282/70 - BAGE 23, 184 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und ob durch Einzelarbeitsvertrag der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch an eine Ausschlußfrist geknüpft werden kann (bejahend: Urteil des Fünften Senats vom 5. November 1963 - 5 AZR 136/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; verneinend: Urteil des Sechsten Senats vom 5. April 1984 - 6 AZR 443/81 - BAGE 45, 314 [BAG 05.04.1984 - 6 AZR 443/81] = AP Nr. 16 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 03.02.1971 - 5 AZR 282/70

    Keine Einführung über das Bundesurlaubsgesetz hinausgehender Tatbestände der

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85
    Der Fall nötigt nicht zu einer Entscheidung der Fragen, ob tarifliche Ausschlußfristen den ohnehin gesetzlich oder tarifvertraglich befristeten Urlaubsabgeltungsanspruch überhaupt erfassen (bejahend: BAG Urteil vom 3. Februar 1971 - 5 AZR 282/70 - BAGE 23, 184 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und ob durch Einzelarbeitsvertrag der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch an eine Ausschlußfrist geknüpft werden kann (bejahend: Urteil des Fünften Senats vom 5. November 1963 - 5 AZR 136/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; verneinend: Urteil des Sechsten Senats vom 5. April 1984 - 6 AZR 443/81 - BAGE 45, 314 [BAG 05.04.1984 - 6 AZR 443/81] = AP Nr. 16 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 07.12.1983 - 5 AZR 425/80

    Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85
    Die schriftliche Antwort der Beklagten vom 30. August 1983 enthielt keine Ablehnung im Sinne des § 13 Nr. 2 RTV, die die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung in Lauf setzte (vgl. BAGE 44, 337 = AP Nr. 84 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08

    Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

    Auch die Verwendung des Begriffs "Tätigkeitsmonat" zwingt nicht generell zu der Annahme, dass hierunter nur Monate mit tatsächlich geleisteter Arbeit zu verstehen wären (zu einer vertraglichen Regelung: BAG 15. Mai 1987 - 8 AZR 5/85 - zu II 2 der Gründe).
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